Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskund:innen

Extra Mile Live Service GmbH
Adlerhorst 18, 22459 Hamburg
HRB 145060, Amtsgericht Hamburg · USt-ID DE 311660615
Geschäftsführung: R. Almstadt, M. Karp
Stand: 25.08.2026

Präambel

Wir sind ein Dienstleister für Merchandise und Live-Produktion. Für Künstler:innen, Labels, Agenturen, Veranstalter:innen und Marken übernehmen wir — je nach Beauftragung — Konzeption und Beratung, Produktion und Veredelung, Lagerung und Konfektionierung, Shop-Entwicklung und Hosting, Warehousing, Versand und Fulfillment, Endkund:innen-Support, Abrechnung, Dropshipping und On-Demand-Vorbestellsysteme sowie Live-Produktionen, Touring-Service, Livestreams, LED-Technik mit Visuals und Popup-Stores.

Diese Bedingungen regeln, was zwischen dir und uns gilt. Sie regeln nicht das Verhältnis zwischen einem Shop und dessen Endkund:innen — dafür gelten die jeweiligen Shop-AGB.

Teil A — Allgemeiner Teil

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner:innen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („B2B-AGB“) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen zwischen der Extra Mile Live Service GmbH („wir“, „uns“) und dir als Auftraggeber:in („du“).

(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen — insbesondere an Künstler:innen, Labels, Managements, Agenturen, Veranstalter:innen, Vereine und Marken. An Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB richtet es sich nicht.

(3) Es gelten ausschließlich diese B2B-AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen von dir werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Das gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis deiner Bedingungen vorbehaltlos leisten.

(4) Diese B2B-AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen uns, ohne dass wir sie erneut einbeziehen müssten.

(5) Von diesen B2B-AGB zu unterscheiden sind unsere Endkund:innen-AGB, die im jeweiligen Online-Shop bereitgestellt werden und ausschließlich das Verhältnis zwischen dem Shop und dessen Endkund:innen regeln.

§ 2 Begriffe

§ 3 Angebot, Vertragsschluss, Rangfolge

(1) Unsere Website, Präsentationen, Kataloge und Preisbeispiele sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar. Über unsere Website findet kein Verkauf an dich statt.

(2) Anfragen über unsere Formulare, per E-Mail oder telefonisch sind unverbindliche Anfragen. Eine automatische Eingangsbestätigung dokumentiert nur den Zugang und ist keine Annahme.

(3) Auf Grundlage deiner Anfrage erstellen wir ein Angebot. Unsere Angebote sind, sofern nichts anderes angegeben ist, 14 Tage ab Angebotsdatum bindend. Der Vertrag kommt zustande, wenn du das Angebot annimmst und wir in Textform bestätigen — spätestens jedoch mit Beginn der Leistungsausführung.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Unsere Mitarbeiter:innen sind nicht befugt, hiervon abweichende Zusagen zu machen.

(5) Rangfolge bei Widersprüchen: (1) individuell ausgehandelte Einzelabreden in Textform, (2) Leistungsschein/Auftragsbestätigung, (3) Rahmenvertrag, (4) Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 23), (5) diese B2B-AGB.

§ 4 Leistungsumfang, Änderungen, Unterauftragnehmer

(1) Geschuldet ist ausschließlich, was im Leistungsschein steht. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, sind nicht geschuldet und werden nach Aufwand gesondert berechnet.

(2) Wir dürfen die Leistungen in Teilen erbringen und Teilrechnungen stellen, soweit dir das zumutbar ist.

(3) Änderungswünsche (Change Requests) teilst du uns in Textform mit. Wir prüfen die Auswirkung auf Aufwand, Preis und Termine und legen dir das Ergebnis vor. Erst mit deiner Freigabe in Textform wird die Änderung Vertragsbestandteil; bis dahin arbeiten wir nach dem bisherigen Stand weiter. Vereinbarte Termine verschieben sich um die Dauer der Abstimmung.

(4) Wir dürfen uns zur Erfüllung Dritter bedienen (insbesondere Druckereien, Lieferanten, Frachtführer, Zahlungs- und Hostinganbieter). Für deren Leistung bleiben wir dir gegenüber verantwortlich.

(5) Soweit wir Beratungsleistungen erbringen, schulden wir eine fachgerechte Beratung, nicht aber einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Absatz-, Umsatz- oder Reichweitenprognosen sind unverbindliche Einschätzungen.

§ 5 Deine Mitwirkung

(1) Du benennst uns eine Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis sowie eine Vertretung und hältst die Kontaktdaten aktuell.

(2) Du stellst uns rechtzeitig, vollständig und im vereinbarten Format alles bereit, was wir brauchen — insbesondere Logos, Motive, Druckdaten, Produkt- und Größenangaben, Texte, Bilder, Freigaben, Zugänge und Beistellware.

(3) Für die inhaltliche Richtigkeit freigegebener Daten (Schreibweise, Platzierung, Farbangaben, Größenläufe, Preise) bist du verantwortlich. Freigaben erteilst du in Textform.

(4) Freigabefrist. Legen wir dir etwas zur Freigabe vor, antwortest du innerhalb von 3 Werktagen. Bleibt die Antwort aus, erinnern wir dich in Textform und weisen dabei ausdrücklich auf die Folge hin. Antwortest du auch dann nicht innerhalb von weiteren 2 Werktagen, gilt der vorgelegte Stand als freigegeben. Diese Regelung gilt nicht für Freigaben, mit denen Kosten von mehr als 10 % des Auftragswerts ausgelöst werden.

(5) Kommst du deinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Mehraufwand, Stillstandskosten und Kosten externer Dienstleister, die uns dadurch entstehen, stellen wir dir nach Aufwand in Rechnung. Wir informieren dich unverzüglich, wenn wir erkennen, dass eine fehlende Mitwirkung einen Termin gefährdet.

§ 6 Rechte an Motiven und Marken, Freistellung

(1) Du sicherst zu, dass du über alle Rechte verfügst, die für die Nutzung der von dir bereitgestellten Inhalte erforderlich sind — insbesondere Urheber-, Marken-, Design-, Namens- und Persönlichkeitsrechte — und dass durch Produktion, Bewerbung und Vertrieb keine Rechte Dritter verletzt werden. Das gilt auch für Lizenzen an Bild- und Musikrechten sowie für Freigaben von abgebildeten Personen.

(2) Du stellst uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Absatz 1 beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Wir informieren dich unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, treffen ohne deine Zustimmung keine Anerkenntnisse oder Vergleiche und geben dir Gelegenheit zur Verteidigung.

(3) Für die Dauer und im Umfang der Auftragsdurchführung räumst du uns das nicht ausschließliche, übertragbare Recht ein, deine Inhalte zu vervielfältigen, zu bearbeiten, auf Produkten anzubringen, in Shops und Kanälen öffentlich zugänglich zu machen und zu vertreiben.

(4) Wir dürfen die Produktion oder Veröffentlichung von Inhalten ablehnen, die gegen geltendes Recht verstoßen, erkennbar Rechte Dritter verletzen oder unter § 24 fallen.

(5) An Arbeitsergebnissen, die wir eigenschöpferisch erbringen (Designs, Grafiken, Layouts, Code), räumen wir dir mit vollständiger Bezahlung die im Leistungsschein vereinbarten Nutzungsrechte ein. Ohne abweichende Vereinbarung ist das ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Ausgenommen bleiben unsere wiederverwendbaren Werkzeuge nach § 10 Abs. 5.

§ 7 Preise, Zahlung, Verzug, Aufrechnung

(1) Preise vereinbaren wir individuell. Es gelten ausschließlich die im Leistungsschein festgehaltenen Preise; eine allgemeine Preisliste besteht nicht. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Leistungen ohne vereinbarten Preis rechnen wir nach Aufwand zu den im Leistungsschein genannten Stundensätzen ab; fehlen auch diese, gilt die übliche Vergütung nach § 632 Abs. 2 BGB.

(2) Nicht enthalten sind, soweit nicht ausdrücklich ausgewiesen: Fracht, Verpackung, Versicherung, Zölle und Einfuhrabgaben, Zahlungsdienstleistergebühren, Lagerkosten, Reise- und Übernachtungskosten sowie Kosten beauftragter Dritter.

(3) Ändern sich nach Vertragsschluss Zölle, Steuern, Abgaben oder Wechselkurse, geben wir das im tatsächlich angefallenen Umfang weiter. Bei einer Erhöhung von mehr als 5 % des Auftragswerts kannst du binnen 14 Tagen ab Mitteilung vom noch nicht ausgeführten Teil zurücktreten.

(4) Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Skonto gewähren wir nicht, sofern nichts anderes in Textform vereinbart ist.

(5) Bei Produktions-, Beschaffungs- und Live-Aufträgen können wir eine Anzahlung verlangen. Ohne abweichende Vereinbarung sind das 50 % des Auftragswerts bei Auftragserteilung. Bis zum Eingang der Anzahlung stellen wir die Leistung zurück; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend. Bei Erstaufträgen können wir Vorkasse verlangen.

(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen; wir berechnen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.

(7) Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die deine Zahlungsfähigkeit erheblich in Frage stellen, dürfen wir offene Forderungen sofort fällig stellen und weitere Leistungen von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen.

(8) Aufrechnen darfst du nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dir nur zu, soweit dein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Teil B — Produktion und Veredelung

§ 8 Produktion, Muster, Freigaben, Toleranzen

(1) Maßgeblich für die Ausführung sind die Spezifikationen im Leistungsschein und die von dir freigegebenen Muster, Mock-ups oder Andrucke.

(2) Muster und Andrucke sind kostenpflichtig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Verzichtest du auf ein angebotenes Andruck- oder Fotomuster bzw. auf die Produktionsfreigabe, kannst du die Ausführung später nicht wegen Textrichtigkeit, Motivstand oder Positionierung reklamieren. Wir weisen dich vor Produktionsstart auf diesen Verzicht hin.

(3) Branchenübliche Abweichungen sind kein Mangel. Dazu gehören insbesondere:

  1. geringfügige Abweichungen in Farbton, Maßen und Grammatur zwischen Muster oder Bildschirmdarstellung und Produktionsware;
  2. Farbabweichungen zwischen Chargen sowie bei Nachproduktionen;
  3. Farbangaben nach Pantone®, HKS oder RAL nur im Rahmen der im jeweiligen Verfahren (Siebdruck, DTF, DTG, Stick, Transfer, Gravur) üblichen Toleranzen;
  4. Farbmigration (Durchschlagen der Textilfarbe) und Fibrillation (Aufstellen von Fasern);
  5. verfahrensbedingte Abweichungen in Stand und Positionierung des Motivs.

Für die Abgrenzung zwischen zulässiger Abweichung und Mangel gilt ergänzend der Qualitätsmaßstab nach § 18.

(4) Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5 % der bestellten Menge sind zulässig und stellen keinen Mangel dar; berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.

(5) Wünschst du eine Veredelung auf Materialien oder an Positionen, die wir dir gegenüber als dafür ungeeignet benannt haben (z. B. Softshell, Polyester, Drucke über Reißverschlüsse, Nähte oder andere Unebenheiten), führen wir sie auf deinen ausdrücklichen Wunsch aus. Mängelansprüche wegen der dadurch verursachten Ausführungsprobleme sind in diesem Fall ausgeschlossen.

(6) Druckvorlagen, Filme, Siebe, Schablonen, Stickprogramme und Werkzeuge, die wir für deinen Auftrag anfertigen, bleiben unser Eigentum — auch wenn wir Anteile daran berechnet haben. Ein Herausgabeanspruch besteht nicht. Wir bewahren sie nach unserem Ermessen auf; ein Anspruch auf dauerhafte Archivierung von Druckdaten besteht ebenfalls nicht.

§ 9 Beistellware

(1) Lieferst du uns Ware zur Veredelung, Lagerung, Konfektionierung oder zum Versand an, sorgst du dafür, dass sie rechtzeitig, vollständig und in verarbeitungsfähigem Zustand bei uns eintrifft.

(2) Du stellst sicher, dass wir vor Verarbeitungsbeginn die Eignung der Ware für die geplante Veredelung prüfen können. Bei uns unbekannten Materialien sind Qualitätsabweichungen der Veredelung materialbedingt möglich und nicht auszuschließen.

(3) Die Verarbeitung von Beistellware erfolgt auf deine Gefahr. Fehldrucke und Verarbeitungsausschuss auf Beistellware ersetzen wir nicht — es sei denn, wir haben den Fehler vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder eine erkennbar ungeeignete Material-Verfahren- Kombination nicht angezeigt.

(4) Lieferst du erkennbar mehr Beistellware an, als der Auftrag erfordert, lagern wir den Überschuss nach § 12 ein und berechnen ihn zu den dort vereinbarten Konditionen.

Teil C — E-Commerce, Fulfillment, Abrechnung

§ 10 Shop-Entwicklung, Hosting, Verfügbarkeit

(1) Wir entwickeln und betreiben Shops nach Beauftragung auf Drittplattformen (insbesondere Shopify) und in Verbindung mit Hosting- und Speicherdiensten Dritter (insbesondere Amazon Web Services). Für die Verfügbarkeit, Funktionsänderungen, Preisänderungen und Nutzungsbedingungen dieser Drittplattformen sind wir nicht verantwortlich.

(2) Du schließt die erforderlichen Verträge mit den Drittplattformen selbst ab, soweit im Leistungsschein nichts anderes vereinbart ist, und trägst die dort anfallenden Entgelte.

(3) Software und Internetdienste sind auf funktionierende Infrastruktur angewiesen; eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit können wir nicht zusichern. Für die von uns selbst betriebenen Komponenten sagen wir eine Verfügbarkeit von 98,5 % im Jahresmittel zu. Ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung, Störungen außerhalb unseres Einflussbereichs und Fälle höherer Gewalt. Geplante Wartung kündigen wir vorab an und legen sie, soweit möglich, in verkaufsschwache Zeiten.

(4) Support leisten wir zu den im Leistungsschein vereinbarten Zeiten. Ohne abweichende Vereinbarung sind das Montag bis Freitag, 10–18 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen in Hamburg).

(5) Unsere Eigenentwicklungen — wiederverwendbare Bausteine, Snippets, Skripte, Schnittstellen, Werkzeuge und Know-how, die wir unabhängig von deinem Auftrag entwickelt haben oder allgemein einsetzen — bleiben unser geistiges Eigentum. Du erhältst daran für die Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen deines Shops. Bei Vertragsende dürfen wir diese Bestandteile aus dem Shop entfernen; wir stimmen den Zeitpunkt vorher mit dir ab und lassen den Shop dabei funktionsfähig zurück.

(6) Bei Vertragsende stellen wir dir deine Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit (Produkt-, Bestell-, Kund:innen- und Bestandsdaten). Der Aufwand für Export, Migration und Übergabe wird nach Aufwand berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 11 Vertriebsmodelle

Für den Verkauf an Endkund:innen gilt je Shop und je Verkaufspunkt eines der beiden folgenden Modelle. Welches gilt, wird im Leistungsschein festgelegt.

#### Modell A — Eigenvertrieb durch uns (Eigen-Shop)

(1) Wir treten gegenüber Endkund:innen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als Verkäufer:in auf. Der Kaufvertrag kommt zwischen uns und der Endkund:in zustande; es gelten unsere Endkund:innen-AGB.

(2) Wir tragen in diesem Modell die Pflichten aus dem Verbraucherrecht (Widerruf, Gewährleistung, Preisangaben), die Impressums- und Informationspflichten, die Umsatzsteuer auf die Endkund:innen-Umsätze sowie die Verpackungs- und EPR-Registrierung für die von uns in Verkehr gebrachten Verpackungen.

(3) Du räumst uns die dafür erforderlichen Rechte nach § 6 ein und erhältst die im Leistungsschein vereinbarte Vergütung (Umsatzbeteiligung, Lizenzgebühr oder Stückvergütung). Abgerechnet wird nach § 15.

#### Modell B — Dienstleistung für deinen Shop (Partner-Shop)

(4) Du trittst gegenüber Endkund:innen als Verkäufer:in auf. Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dir und der Endkund:in zustande. Wir erbringen ausschließlich Dienstleistungen und handeln, soweit beauftragt, als Vertreter:in in deinem Namen und auf deine Rechnung.

(5) Du bevollmächtigst uns für die Dauer des Vertrages, im Umfang der beauftragten Leistungen: Bestellungen für dich entgegenzunehmen, den Zahlungsverkehr mit Endkund:innen und deren Zahlungsdienstleistern abzuwickeln, Ware zu versenden, Retouren und Widerrufe abzuwickeln, Erstattungen auszulösen und den Endkund:innen-Support zu führen.

(6) In diesem Modell trägst du die Pflichten und Risiken des Verkäufers, insbesondere:

  1. eigene, rechtskonforme Endkund:innen-AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Impressum;
  2. Preisangaben-, Kennzeichnungs- und Produktsicherheitspflichten (u. a. Textilkennzeichnung, GPSR);
  3. Umsatzsteuer und sonstige Steuern auf die Endkund:innen-Umsätze;
  4. Verpackungsregistrierung (LUCID) und EPR-Pflichten in den Zielmärkten;
  5. Gewährleistung gegenüber Endkund:innen.

(7) Wir weisen dich auf erkennbare Rechtsverstöße hin, schulden aber keine Rechtsberatung und keine laufende Rechtsprüfung deines Shops.

(8) Endet die Zusammenarbeit, darfst du unsere Rechtstexte (Impressum, AGB, Datenschutzerklärung) und unsere Kontaktwege nicht weiter verwenden; wir dürfen nach der Übergabe nicht weiter als Verkäufer:in geführt werden.

§ 12 Lager, Warehousing, Konfektionierung

(1) Wir lagern deine Ware an unserem Lagerstandort Im Gewerbepark 12, 29556 Suderburg, oder an einem anderen von uns benannten Standort. Wir dürfen den Lagerort wechseln; die Kosten des Wechsels tragen wir, sofern der Wechsel von uns veranlasst ist.

(2) Lagerentgelte, Handling- und Konfektionierungspauschalen richten sich nach dem Leistungsschein. Abgerechnet wird monatlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Wareneingang: Wir prüfen Anlieferungen auf äußerlich erkennbare Schäden und auf Kollianzahl, nicht auf Stückzahl innerhalb der Kollis, Qualität oder Sortierung, sofern das nicht gesondert beauftragt ist. Abweichungen melden wir dir unverzüglich.

(4) Bestandsführung und Differenzen: Bestandsführung und Inventur erfolgen nach den im Leistungsschein vereinbarten Regeln. Von uns zu vertretende Fehlmengen ersetzen wir zum nachgewiesenen Einstands- bzw. Herstellungswert, nicht zum Verkaufspreis. Eine pauschale Schwundfreigrenze besteht nicht.

(5) Versicherung der eingelagerten Ware.

  1. Die eingelagerte Ware bleibt dein Eigentum. Soweit nichts anderes vereinbart ist, versicherst du sie selbst.
  2. Auf Wunsch schließen wir deine Ware bis zu einer im Leistungsschein vereinbarten Höchstsumme in unsere Warenversicherung ein und berechnen dir die dafür anfallende Prämie weiter. Höchstsumme, versicherte Gefahren und Selbstbeteiligungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Police und werden im Leistungsschein festgehalten; die maßgeblichen Angaben stellen wir dir vor Vertragsschluss zur Verfügung.
  3. Der Versicherungsschutz ist auf die im Leistungsschein genannten Gefahren und Entschädigungsgrenzen begrenzt.
  4. Du teilst uns den Wert der eingelagerten Ware vorab mit und aktualisierst die Angabe bei wesentlichen Änderungen. Übersteigt der tatsächliche Wert die vereinbarte Höchstsumme, besteht für den übersteigenden Teil kein Versicherungsschutz.
  5. Der Einschluss in unsere Versicherung erweitert unsere Haftung nach § 20 nicht.

(6) Zurückbehaltung und Pfandrecht: Uns steht wegen aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung das gesetzliche Pfandrecht des Lagerhalters (§ 475b HGB) an der eingelagerten Ware zu. Wir üben es nur nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfrist aus.

(7) Auslagerung und Vertragsende: Nach Beendigung der Lagerung holst du die Ware innerhalb von 30 Tagen ab oder benennst uns eine Versandadresse; die Kosten trägst du. Der Haftungsübergang für Verlust und Untergang erfolgt mit dokumentierter Einlieferung beim Frachtführer. Nach Ablauf der Frist dürfen wir die Ware auf deine Kosten einlagern lassen oder nach erneuter Fristsetzung von 30 Tagen und schriftlicher Androhung verwerten und den Erlös nach Abzug unserer Kosten und Forderungen an dich auskehren.

(8) Du sicherst zu, dass die eingelagerte Ware frei von Rechten Dritter ist und keine gefährlichen, verbotenen oder besonders lagerungsbedürftigen Güter enthält, soweit das nicht ausdrücklich vereinbart ist.

§ 13 Versand, Gefahrübergang, Transportschäden

(1) Der Versand erfolgt durch die von uns beauftragten Frachtführer (u. a. Deutsche Post DHL Group, DPD, GLS, UPS, FedEx). Die Auswahl treffen wir nach Zielgebiet, Gewicht und Laufzeit, soweit im Leistungsschein nichts anderes vereinbart ist.

(2) Bei Lieferungen an dich geht die Gefahr mit Übergabe an den Frachtführer auf dich über — auch bei Teillieferungen und auch dann, wenn wir die Fracht übernehmen.

(3) Für Verzögerungen, Verlust und Beschädigung im Transport haftet der Frachtführer nach den für ihn geltenden Bedingungen. Wir unterstützen dich bei Nachforschung und Regress nach besten Kräften und treten dir auf Verlangen unsere Ansprüche gegen den Frachtführer ab.

(4) Abweichungen der Lieferung von bestellter Qualität oder Quantität sowie äußerlich erkennbare Transportschäden zeigst du uns unverzüglich an, spätestens binnen 7 Werktagen nach Erhalt, und dokumentierst sie (Fotos, Schadensprotokoll des Frachtführers).

(5) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich in Textform als Fixtermin bestätigt haben. Fristen beginnen nicht vor vollständiger Klärung aller Ausführungsdetails, Eingang aller freigegebenen Daten und — soweit vereinbart — Eingang der Anzahlung.

§ 14 Vorbestell- und On-Demand-Systeme

(1) Bei Vorbestell- und On-Demand-Modellen wird die Ware erst nach Bestelleingang produziert oder beschafft. Die im Shop angegebenen Liefer- und Versandzeitfenster sind Prognosen; verbindlich ist nur ein ausdrücklich als solcher bezeichneter Fixtermin.

(2) Die Zahlung der Endkund:innen erfolgt unabhängig vom Liefer- bzw. Vorbestellstatus sofort.

(3) Erreicht eine Vorbestellaktion die im Leistungsschein festgelegte Mindestmenge nicht oder wird sie aus anderen Gründen nicht durchgeführt, stimmen wir das weitere Vorgehen (Nachfrist, Alternativprodukt, Rückabwicklung) mit dir ab. Die Rückabwicklung gegenüber Endkund:innen verantwortet, je nach Modell nach § 11, die Verkäufer:in.

(4) Bereits angefallene Kosten für Vorleistungen (Sourcing, Sampling, Setup, Werkzeuge, Kampagnenmaterial) werden auch dann fällig, wenn die Aktion nicht durchgeführt wird.

§ 15 Abrechnung und Auszahlung

(1) Abrechnungszeiträume und Auszahlungsfristen vereinbaren wir individuell im Leistungsschein. Die folgenden Absätze gelten, soweit dort nichts anderes bestimmt ist.

(2) Über die von uns erbrachten Leistungen rechnen wir monatlich ab. Über Erlöse aus dem Verkauf an Endkund:innen rechnen wir monatlich zum Monatsende ab und zahlen den Saldo innerhalb von 14 Tagen nach Abrechnungsstellung aus.

(3) Die Abrechnung weist mindestens aus: Bruttoerlöse, Retouren und Stornos, Zahlungsdienstleister- gebühren, unsere Vergütung und Auslagen, Umsatzsteuer und den Auszahlungsbetrag.

(4) Auszahlungen erfolgen auf das von dir benannte Konto. Beträge unter 100 € werden auf die nächste Abrechnungsperiode vorgetragen.

(5) Ein pauschaler Sicherheitseinbehalt wird nicht vorgenommen. Retouren, Widerrufe, Rückbuchungen (Chargebacks) und Gewährleistungsfälle verrechnen wir in der Abrechnungsperiode, in der sie tatsächlich anfallen. Im Leistungsschein kann für einzelne Projekte — insbesondere für Vorbestellaktionen mit langem Abstand zwischen Zahlungseingang und Auslieferung — ein Sicherheitseinbehalt individuell vereinbart werden; Höhe und Auszahlungszeitpunkt ergeben sich dann aus dieser Vereinbarung.

(6) Wir dürfen mit fälligen Gegenforderungen aus der Geschäftsbeziehung gegen deine Auszahlungsansprüche aufrechnen.

(7) Einwendungen gegen eine Abrechnung erhebst du binnen 30 Tagen ab Zugang in Textform. Danach gilt die Abrechnung als anerkannt; auf diese Folge weisen wir in jeder Abrechnung hin. Gesetzliche Ansprüche wegen nachträglich entdeckter Fehler bleiben unberührt.

(8) Soweit vereinbart, rechnen wir im Gutschriftverfahren nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG ab. Du widersprichst einer Gutschrift, wenn sie unzutreffend ist, unverzüglich in Textform.

§ 16 Endkund:innen-Support, Retouren, Widerruf

(1) Soweit beauftragt, übernehmen wir den Endkund:innen-Support über die vereinbarten Kanäle und zu den vereinbarten Servicezeiten.

(2) Retouren und Widerrufe wickeln wir über unser Retourenportal ab. Rücksendungen gehen an den Lagerstandort. Unfreie Sendungen, Nachnahmesendungen und Einschreiben nehmen wir nicht an.

(3) Retournierte Ware prüfen wir auf Wiederverkaufsfähigkeit. Nicht wiederverkaufsfähige Ware lagern wir gesondert ein; über Verwertung, Spende oder Vernichtung entscheidest du. Ohne deine Entscheidung binnen 60 Tagen dürfen wir nach § 12 Abs. 7 verfahren.

(4) Wer die Kosten der Rücksendung und der Retourenbearbeitung trägt, richtet sich nach dem Leistungsschein und — gegenüber Endkund:innen — nach dem Vertriebsmodell (§ 11).

(5) Nach Vertragsende führen wir laufende Servicefälle zu Ende, führen Nachsendungen nicht zugestellter Sendungen aus und schließen laufende Nachforschungsanträge bei Frachtführern und Claims bei Zahlungsanbietern ab. Über deren Ergebnis halten wir dich und die betroffenen Endkund:innen auf dem Laufenden. Kosten, die nicht auf unserem Verschulden beruhen, belasten wir dir ohne Abzug nach; Einnahmen aus nachvertraglichem Service stellen wir dir ohne Abzug zur Verfügung. Neue Supportanfragen beantworten wir mit Verweis auf eine von dir zu benennende Adresse.

§ 17 Live-Leistungen, Vermietung, Popup

(1) Für Live-Produktionen, Touring-Service, Livestream, LED-Technik mit Visuals, Popup-Stores und Verkaufsstellen vor Ort gelten ergänzend die folgenden Regeln.

(2) Termine und Vorlauf: Verbindliche Termine ergeben sich aus dem Leistungsschein. Änderungen des Veranstaltungsdatums, des Ablaufs oder des Aufbauortes teilst du uns unverzüglich mit; Mehraufwand berechnen wir nach Aufwand.

(3) Deine Verantwortung vor Ort: Du sorgst auf eigene Kosten und Verantwortung für Zufahrt und Stellfläche mit tragfähigem, befestigtem Untergrund, rechtzeitige Anlieferungs- und Aufbaufenster, Stromversorgung in der abgestimmten Leistung, Rigging-Punkte und deren Statik, Bewachung außerhalb der Betriebszeiten, Arbeits- und Tagespässe für unser Personal sowie für alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Auflagen der Veranstaltungsstätte, Melde- und Abgabepflichten (u. a. GEMA, Künstlersozialkasse) und die Einhaltung des Arbeitszeit- und Jugendschutzrechts.

(4) Freizeichnung: Kann eine Leistung wegen fehlender Genehmigungen, nicht erfüllter Auflagen, fehlender oder unzureichender Infrastruktur nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, liegt darin kein von uns zu vertretender Mangel. Die vereinbarte Vergütung bleibt fällig.

(5) Mietsachen: Überlassene Technik und Aufbauten (LED-Panels, Cases, Popup-Aufbauten, Verkaufsmobiliar) bleiben unser Eigentum. Untervermietung, Weitergabe, Um- oder Ausbau und eigenständige Reparaturen sind nicht gestattet. Die Mietzeit beginnt mit Auslieferung und endet mit Abholung. Zustand und Vollständigkeit werden bei Übergabe und Rückgabe protokolliert; ohne Rüge bei Übergabe gilt die Mietsache als mangelfrei übernommen. Ab Übergabe trägst du die Gefahr für Beschädigung, Verlust und Diebstahl, soweit wir sie nicht zu vertreten haben. Übermäßige Verschmutzung und Beschädigungen berechnen wir zu Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten.

(6) Versicherung: Unsere Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung deckt Haftpflichtschäden im Rahmen der jeweils gültigen Police. Diebstahl, Untergang und Beschädigung der Mietsachen deckt sie nicht; dafür bist du versicherungspflichtig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(7) Stornierung: Sagst du einen bestätigten Live-Auftrag ab, berechnen wir:

Zeitpunkt der Absage vor dem ersten Anlieferungs-/EinsatztagAnteil der Auftragssumme
mehr als 90 Tage25 %
90 bis 31 Tage50 %
30 bis 8 Tage75 %
7 Tage oder weniger100 %

Zusätzlich sind in allen Fällen 100 % der Kosten bereits erbrachter Sonderleistungen und bereits beauftragter Dritter zu erstatten. Dir bleibt der Nachweis eines geringeren, uns der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(8) Bild- und Filmmaterial: Wir dürfen Aufnahmen unserer Aufbauten, Stände und Produkte vor Ort für eigene Referenz- und Werbezwecke nutzen, zuschneiden und mit anderem Material kombinieren, soweit du dem nicht widersprichst und keine Rechte Dritter entgegenstehen. § 21 Abs. 3 gilt entsprechend.

Teil D — Qualität, Gewährleistung, Haftung, Vertraulichkeit

§ 18 Qualitätsmaßstab (AQL)

(1) Ob ein systemisch relevanter Produktionsfehler vorliegt, bestimmt sich — soweit im Leistungsschein nichts anderes vereinbart ist — nach der Stichprobenprüfung gemäß DIN EN ISO 2859-1, einfache Stichprobenanweisung, normale Prüfung, allgemeines Prüfniveau II, mit folgenden annehmbaren Qualitätsgrenzlagen (AQL):

FehlerklasseBeschreibungBeispielAQL
kritischGebrauchstauglichkeit vollständig aufgehoben oder SicherheitsrisikoTotalverlust0 (Nulltoleranz)
schwerwiegenderhebliche Beeinträchtigung von Gebrauch oder Erscheinungsbildgroßflächige Löcher aus der Herstellung2,5
geringfügiggeringe Abweichung ohne Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeitfehlerhafter Druck bei nachweislich korrekter Waschung und Behandlung4,0

(2) Stichprobenumfang und Annahmezahl ergeben sich aus der Losgröße nach den Tabellen der Norm. Prüfniveau II ist die Voreinstellung der Norm. Das Ergebnis der Prüfung teilen wir dir in Textform mit.

(3) Liegt die Zahl fehlerhafter Exemplare in der Stichprobe innerhalb der Annahmezahl, liegt kein systemischer Mangel vor. Einzelfälle behandeln wir nach Kulanz; ein Anspruch darauf besteht nicht.

(4) Wird die Annahmezahl überschritten, gilt das Los als mangelhaft; § 19 findet Anwendung.

(5) Dieser Maßstab gilt für die Abgrenzung nach § 8 Abs. 3 und für Mängelansprüche nach § 19.

§ 19 Gewährleistung und Rügepflicht

(1) Es gilt das gesetzliche Mängelrecht, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Branchenübliche Abweichungen nach § 8 Abs. 3 und 4 sowie Abweichungen innerhalb der Grenzwerte nach § 18 sind kein Mangel.

(2) Für die Beschaffenheit sind ausschließlich unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen der Hersteller maßgeblich, nicht öffentliche Anpreisungen Dritter.

(3) Du untersuchst gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung (§ 377 HGB). Erkennbare Mängel zeigst du unverzüglich, spätestens binnen 7 Werktagen ab Erhalt, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform an. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt.

(4) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kannst du mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme. Das gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist, bei Übernahme einer Garantie sowie in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 445b, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB und des Produkthaftungsgesetzes.

(6) Garantien im Rechtssinne geben wir nur, wenn wir sie ausdrücklich als solche in Textform bezeichnen. Herstellergarantien bleiben unberührt.

§ 20 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt

  1. bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  3. bei Arglist und bei Übernahme einer Garantie,
  4. nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten — Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst) haften wir der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden.

(4) Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach zusätzlich auf die Deckungssumme unserer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung begrenzt. Versicherer und Deckungssumme teilen wir dir auf Anfrage mit; auf Verlangen gewähren wir dir Einblick in den Versicherungsschein.

(5) Für Datenverlust haften wir nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung für die Wiederherstellung angefallen wäre.

(6) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt das auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter:innen, Mitarbeiter:innen und Erfüllungsgehilf:innen.

(7) Alle Ansprüche gegen uns verjähren in zwölf Monaten ab Kenntnis von Schaden und Ersatzpflichtigem. Absatz 1 bleibt unberührt; dort gilt die gesetzliche Verjährung.

§ 21 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt und sonstige von uns nicht zu vertretende, unvorhersehbare Umstände befreien uns für ihre Dauer und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Epidemien und Pandemien sowie darauf gestützte behördliche Anordnungen, Streik und Aussperrung, Energie- und Rohstoffmangel, Cyberangriffe, Ausfälle von Telekommunikations- und Cloud-Infrastruktur sowie Störungen bei Vorlieferanten und Frachtführern.

(2) Wir informieren dich unverzüglich und stimmen mit dir ab, wie es weitergeht. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, kann jede Seite vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen und getätigte Aufwendungen sind zu vergüten.

§ 22 Vertraulichkeit, Referenznennung

(1) Beide Seiten behandeln alle nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich, nutzen sie nur für den Vertragszweck und geben sie nur an Personen weiter, die sie für die Durchführung benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Die Pflicht gilt für drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort; für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG gilt sie unbefristet.

(2) Unveröffentlichte Projekte — Releases, Tourankündigungen, Kollektionen, Drops — behandeln wir selbstverständlich vertraulich und nennen sie vor der offiziellen Ankündigung nicht.

(3) Referenznennung: Nach der öffentlichen Markteinführung dürfen wir dich und die für dich realisierten Projekte als Referenz nennen und abbilden (Website, Präsentationen, Social Media, Pitch-Unterlagen), sofern du dem nicht in Textform widersprichst. Deinem Widerspruch kommen wir zeitnah nach.

(4) Beide Seiten äußern sich über die jeweils andere wahrheitsgemäß und wohlwollend oder zumindest neutral — insbesondere, aber nicht beschränkt auf öffentliche Medien, Social Media, Publikationen, Blogs und Podcasts.

(5) Soweit erforderlich, schließen wir eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung; diese geht Absatz 1 bis 4 vor.

§ 23 Datenschutz

(1) Verarbeiten wir für dich personenbezogene Daten weisungsgebunden — etwa im Partner-Shop-Modell (§ 11 Modell B), im Endkund:innen-Support oder im Fulfillment —, schließen wir mit dir einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Der AVV ist Voraussetzung für den Beginn der Verarbeitung und geht diesen B2B-AGB in Datenschutzfragen vor.

(2) Im Eigen-Shop-Modell (§ 11 Modell A) sind wir für die Verarbeitung der Endkund:innen-Daten datenschutzrechtlich Verantwortliche.

(3) Für die Verarbeitung deiner eigenen Kontakt- und Vertragsdaten sind wir Verantwortliche; Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.

(4) Bei Vertragsende halten wir Bestell-, Finanz- und Transaktionsdaten für die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vor und löschen sie anschließend. Kund:innen- und Marketingdaten löschen wir unmittelbar nach Übergabe, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

Teil E — Laufzeit und Schluss

§ 24 Laufzeit, Kündigung, Offboarding

(1) Einzelaufträge enden mit vollständiger Leistungserbringung.

(2) Dauerschuldverhältnisse (Shop-Betrieb, Hosting, Warehousing, Support, laufende Fulfillment-Leistungen) laufen auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart ist, und können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug, bei Vorliegen eines Grundes nach § 25, bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dein Vermögen oder Ablehnung mangels Masse sowie bei nachhaltiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten trotz Abmahnung.

(4) Nach Vertragsende gilt: Ware wird nach § 12 Abs. 7 ausgelagert. Daten werden nach § 10 Abs. 6 übergeben. Unsere Eigenentwicklungen werden nach § 10 Abs. 5 entfernt. Unsere Rechtstexte dürfen nach § 11 Abs. 8 nicht weiter verwendet werden. Laufende Servicefälle werden nach § 16 Abs. 5 abgeschlossen. Offene Forderungen werden sofort fällig. Bereits gezahlte Entgelte für nicht mehr erbrachte Zeiträume erstatten wir anteilig, sofern du nicht aus einem von dir zu vertretenden Grund gekündigt hast.

(5) Wir unterstützen dich auf Wunsch bei der Übergabe an einen Nachfolgedienstleister. Der Aufwand wird nach Aufwand vergütet.

§ 25 Compliance, unzulässige Inhalte, Sperrung

(1) Du sicherst zu, dass du und die von dir vertriebenen Produkte geltendes Recht einhalten, dass du zum Vertrieb berechtigt bist und dass keine Sanktions-, Embargo- oder Exportkontrollvorschriften entgegenstehen.

(2) Wir dürfen die Produktion, Veröffentlichung oder den Vertrieb von Inhalten und Produkten ablehnen sowie einen Shop oder eine Leistung vorübergehend sperren, wenn

  1. Inhalte volksverhetzend, gewaltverherrlichend, pornografisch, jugendgefährdend, beleidigend, verleumderisch oder sonst rechtswidrig sind,
  2. Rechte Dritter erkennbar verletzt werden,
  3. begründeter Verdacht auf Betrug oder Missbrauch besteht,
  4. eine auffällig erhöhte Rückbuchungsquote auftritt,
  5. Sanktions- oder Exportkontrollvorschriften entgegenstehen,
  6. du gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.

(3) Wir kündigen eine Sperrung vorher an und setzen dir eine angemessene Frist zur Abhilfe, es sei denn, Gefahr im Verzug oder ein schwerwiegender Grund nach Absatz 2 Buchstabe a, c oder e steht dem entgegen. Über eine Sperrung ohne Vorankündigung informieren wir dich unverzüglich unter Angabe der Gründe.

(4) Ansprüche auf Rückzahlung bereits gezahlter Entgelte bestehen bei einer von dir zu vertretenden Sperrung nicht.

§ 26 Änderung dieser B2B-AGB

(1) Wir dürfen diese B2B-AGB ändern, soweit die Änderung für dich zumutbar ist — insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Rahmenbedingungen oder unseres Leistungsangebots.

(2) Wir teilen dir die Änderung mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit und weisen dich dabei gesondert auf die Änderungen, den Fristbeginn und die Folge des Schweigens hin. Widersprichst du nicht bis zum Inkrafttreten in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Widersprichst du, können beide Seiten das Dauerschuldverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen; bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen.

(3) Absatz 1 und 2 gelten nicht für Änderungen der vereinbarten Hauptleistungen oder Preise. Diese bedürfen deiner Zustimmung.

§ 27 Schlussbestimmungen

(1) Erklärungen können, soweit nichts anderes bestimmt ist, an die jeweils zuletzt bekannten E-Mail-Adressen der benannten Ansprechpersonen übermittelt werden.

(2) Du darfst Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung in Textform auf Dritte übertragen. Wir dürfen den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen der Extra Mile Gruppe übertragen; du kannst in diesem Fall binnen 30 Tagen ab Mitteilung außerordentlich kündigen.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Hamburg. Wir dürfen dich auch an deinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen. Erfüllungsort ist Hamburg.

(5) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt bei Regelungslücken.

Stand: 25.08.2026 · Extra Mile Live Service GmbH